Ausgaben, die durch die Berufsausbildung oder berufliche Weiterbildung (Umschulung) des Darlehensnehmers selbst oder eines nahen Angehörigen ausgelöst werden.
zB. Ausbildungen bei WIFI, BFI, Volkshochschulen, Maturaschulen, private und öffentliche Universitäten, Fachhochschulen, Akademien, Kollegs, Aufbaulehrgänge, Schulen für Berufstätige, … (Die Ausgaben sind nachzuweisen. Aufwendungen zB für Einrichtung oder Standard-Lebenserhaltungskosten werden nicht anerkannt.)
Ausgaben für Pflegeeinrichtungen, medizinische Behelfe, medizinische Behandlung, Kosten für Heim- oder Pflegeplätze, Verdienstentgang, der dem nahen Angehörigen durch die Betreuung des Pflegebedürftigen entsteht. (Die Ausgaben sind nachzuweisen. Aufwendungen, zB für Einrichtung oder Standard-Lebenserhaltungskosten werden nicht anerkannt.)
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