Allgemeines
Pro Person können mehrere Bausparverträge eröffnet werden. ABER es kann nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag pro Person abgeschlossen werden. Prämienbegünstigt heißt, dass Sie dafür die staatliche Prämie erhalten.
Nein, wichtig ist die Einhaltung der 6-jährigen gesetzliche Mindestsparzeit beim Bausparen. Wenn Sie Ihr Guthaben vor Ablauf dieser 6 Jahre benötigen, können Sie, bei Erklärung der widmungsgemäßen Verwendung, die bisher erhaltene staatliche Prämie in Anspruch nehmen. Ein Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung kann vom Finanzamt eingefordert werden.
Prämie & Verzinsung
Das Bausparen wird vom österreichischen Staat in Form der Bausparprämie - auch staatliche Prämie genannt - gefördert. Dabei wird dem Bausparkonto jährlich eine Prämie als Prozentsatz der geleisteten Sparbeträge gutgeschrieben. Die staatliche Prämie ist im Einkommensteuergesetz (EStG 1988) in §108 geregelt.
2024 beträgt die Bausparprämie 1,5 %. Pro Person werden bis zu 1.200 Euro Ihrer Einzahlungen pro Jahr gefördert.