Geförderte Maßnahmen:
- Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf Holzzentralheizung, Wärmepumpe und hocheffiziente Nah-/Fernwärme; die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Zusätzlich werden Planungskosten mit max. 10% aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt
Wie hoch ist die Förderung?
Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser:
Mehrgeschossiger Wohnbau Obergrenze pro Wohneinheit:
Wer wird gefördert:
- Bauberechtigte oder (Mit-) EigentümerInnen oder
- MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
- Wohnungs-EigentümerInnen und
- Wohnungs-MieterInnen bei Sanierung eines gesamten mehrgeschoßgien Wohnbaus
Ihr Kontakt bei Fragen:
Serviceteam Sanierungsscheck:
Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-264
E-Mail: sanierung@kommunalkredit.at