Informationen zu Fern- und Auswärtsgeschäften

Informationen nach §§ 18a ff des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG)
 

1. Informationen über das Kreditinstitut

Firmenname: 
Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft

Hauptgeschäftstätigkeit: 
Bausparkasse gem § 1 BSpG

Anschrift (Sitz):
Am Belvedere 1
A-1100 Wien
KundenServiceCenter:
Telefon: +43 (0)5 0100-29 900
Telefax: +43 (0)5 0100-29 500
Österreichweit zum Ortstarif
Homepage:
www.sbausparkasse.at
E-Mail:
info@sbausparkasse.at
Kundenportal:
Login Kundenportal

Firmenbuchnummer:
38.732i

Firmenbuchgericht:
Handelsgericht Wien

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Finanzmarktaufsicht (Bereich Bankenaufsicht)
1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5
www.fma.gv.at

 

2. Beschreibung der Finanzdienstleistung

Die wesentlichen Merkmale zur Finanzdienstleistung finden Sie in der Produktbeschreibung auf der Website der s Bausparkasse. Darin stehen auch Infos zu ökologischen oder sozialen Zielen der Finanzdienstleistung, falls die Finanzdienstleistung welche hat.

Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus:

  • Grundentgelt
  • Entgelte für die einzelnen Leistungen, die Sie zusätzlich in Anspruch nehmen
  • Steuern, Abgaben oder Gebühren

Die Leistungen und die Höhe der damit verbundenen Entgelte finden Sie in dem Konditionenblatt, das Sie gleichzeitig mit dieser Information erhalten haben.

Möglicherweise gibt es auch zusätzliche Kosten, z. B. zur Abwicklung von Zahlung und Vertrag. Informationen dazu finden Sie auch in den einzelnen Produktbeschreibungen.

Wichtig: Wir haben keinen Einfluss auf die Entwicklung nachstehend beschriebenen Finanzinstrumenten. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Hinweis für künftige Erträge. Das gilt, wenn sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht:

  • die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder
  • deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt.

 

3. Ihr Rücktrittsrecht, Fristen und besondere Folgen

Sie können von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten und müssen für einen Rücktritt keine Gründe nennen. Die rechtliche Grundlage für einen Rücktritt ist § 18b des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

Ausnahmen:
Sie haben kein Rücktrittsrecht in diesen Fällen:

  • Bei Verträgen über Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt und auf die wir keinen Einfluss haben bzw. die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten könnten.
  • Auf Verträge über Reise- und Gepäckversicherungen oder ähnliche kurzfristige Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als 1 Monat.
  • Verträge, die auf Ihr ausdrückliches Verlangen von beiden Seiten bereits voll erfüllt wurden, bevor Sie Ihr Rücktrittsrecht ausgeübt haben.

Diese Ausnahmen sind in § 18b Abs 5 FAGG geregelt.

Fristen
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, bei der Altersversorge für Einzelpersonen beträgt sie 30 Tage. Wenn Sie die Vertragsbedingungen und die Informationen nach § 18a FAGG später erhalten, dann beginnt die Frist ab dem Tag, an dem Sie diese erhalten haben. Es reicht aus, wenn Sie die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist absenden.

Wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurücktreten, gilt der Vertrag für unbestimmte Zeit oder für die jeweils vereinbarte Laufzeit.
Sie können den Vertrag nach Ende der Rücktrittsfrist kündigen. In den jeweiligen Vertragsbedingungen steht:

  • ob es eine Mindestlaufzeit gibt
  • welche Rechte Sie und wir haben, den Vertrag vorzeitig oder einseitig zu kündigen.

Form eines Rücktritts
Sie können Ihren Rücktritt gegenüber uns über folgende Möglichkeiten erklären:

  • Über die Funktion „Rücktritt“ direkt beim Produkt im Internetbanking George (Online-Benutzeroberfläche)
  • Mit einer Nachricht im Internetbanking George
  • Mit einer Nachricht im Kundenportal der s Bausparkasse
  • Per E-Mail
  • Per Brief

Zahlung für eine vor Rücktritt vom Vertrag erbrachte Dienstleistung
Wir dürfen innerhalb der Rücktrittsfrist mit der Erfüllung des Vertrags nur auf Ihr ausdrückliches Verlangen beginnen, siehe § 18b Abs. 4 FAGG. Wenn Sie zurücktreten, dürfen wir für die tatsächlich bereits erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen, siehe § 18c FAGG. Wir dürfen keine Entgelte verrechnen, die nach Ihrem Rücktritt anfallen.

Der Betrag, den Sie beim Rücktritt zahlen müssen, darf nur dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entsprechen und nicht höher sein. Nach Ihrem Rücktritt müssen wir Ihnen sofort aber spätestens innerhalb von 30 Tagen jeden Betrag zurückerstatten, der darüber hinausgeht. Aber auch Sie müssen jeden von uns erhaltenen Betrag sofort oder spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Rücktritts zurückerstatten.

Wir können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Beträge nennen, weil die genaue Höhe der Entgelte davon abhängt, welche Dienstleistungen Sie bis zu Ihrem Rücktritt bereits in Anspruch genommen haben.

Wenn Sie von einem Vertag zurücktreten, können Vertragsstrafen anfallen. Welche Strafen das sind, ist in den jeweiligen Vertragsbedingungen festgelegt.

Gerichtsstand
Für die Vertragsanbahnung und alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns gilt österreichisches Recht.

Sie können eine Klage beim zuständigen Gericht des Sprengels einbringen, bei dem Sie im Inland eine dieser Merkmale erfüllen:

  • Ihren Wohnsitz
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
  • Den Ort Ihrer Beschäftigung

Das Gericht in Österreich bleibt auch dann zuständig, wenn Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihre Beschäftigung ins Ausland verlegen. Außerdem müssen österreichische Gerichtsentscheidungen in diesem Land vollstreckbar sein.

Wir verwenden für diese Information, Verträge, Bedingungen und die persönliche Kommunikation mit Ihnen die deutsche Sprache.

Mögliche besondere Folgen aus dem Vertrag
Bei manchen Finanzdienstleistungen kann ein Zahlungsausfall oder Zahlungsverzug vorkommen. Für diesem Fall finden Sie Infos zu den besonderen Folgen in den einzelnen Produktinformationen bzw. -verträgen. Die Folgen sind z. B. Verzugszinsen, die Fälligstellung des offenen Betrags, Mahnungen sowie gerichtliche Geltendmachung der Forderungen.
 

4. Informationen über Beschwerdestellen

Es gibt folgende Schlichtungsstellen, damit Streitigkeiten im Zusammenhang mit bestimmten Kundenbeschwerden außergerichtlich beigelegt werden können:

Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
Mariahilfer Straße 103/1/18
1060 Wien

Sie können Ihre Beschwerden schriftlich oder elektronisch an diese Schlichtungsstellen richten. Beschreiben Sie dabei bitte kurz den Sachverhalt und schicken Sie notwendige Unterlagen mit.

 

Stand: 1. Oktober 2026

 

Dokumente zum Download: