Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz / Common Reporting Standard

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein internationales Abkommen, das den zwischenstaatlichen Austausch von steuerlich relevanten Informationen regelt. Dadurch soll die internationale Steuerehrlichkeit gefördert werden. Für Österreich ist dieser Standard im Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSG) festgeschrieben. Es regelt den automatischen Datenaustausch von natürlichen Personen und Rechtsträgern, die im Ausland steuerpflichtig sind. Genauere Informationen finden Sie auf der Homepage der OECD zum automatischen Informationsaustausch.

Die Einholung der Daten erfolgt mit einer Selbstauskunft. Diese beinhaltet die Information über den steuerlichen Ansässigkeitsstaat bzw. die steuerlichen Ansässigkeitsstaaten und die jeweilige Steueridentifikationsnummer.

Bei Abschluss eines Bausparvertrags oder eines Bauspardarlehens ist das Ausfüllen einer Selbstauskunft Voraussetzung.

GMSG Meldung

Es handelt sich um eine jährliche Meldung an die österreichische Finanzverwaltung – diese leitet die Daten an die jeweiligen ausländischen Finanzbehörden weiter. Meldepflichtig sind sowohl personenbezogene als auch kontobezogene Daten, sowohl von natürlichen Personen als auch von Rechtsträgern.

 

Inhalt der Meldung

Meldepflichtige Daten1 sind (siehe dazu auch §3 GMSG):

  • Name des Kontoinhabers
  • Adresse
  • Ansässigkeitsstaat(en)
  • Steueridentifikationsnummer(n)
  • Geburtsdatum/-ort (bei natürlichen Personen)
  • Konto-/Depotnummer(n) – Einlagen-, Giro- und Depotgeschäft
  • Kontosalden/-werte zum Jahresende oder die Auflösung des Kontos
  • Kapitalerträge, andere Erträge aus den Vermögenswerten auf dem Konto/Depot und Veräußerungserlöse
  • Bei Rechtsträgern, die als passive Non-Financial Entity (FTEs)2 zu klassifizieren sind, die oben genannten Daten von allen meldepflichtigen wirtschaftlichen Eigentümern (beherrschenden Personen)


Ab 2027 ist zusätzlich meldepflichtig:

  • Anzahl der Kontoinhaber
  • Die Information, ob vom Kontoinhaber eine gültige Selbstauskunft vorliegt
  • Die Funktion(en), aufgrund derer eine Person Beherrschung über einen passiven Rechtsträger ausübt (siehe dazu die Bestimmungen des WiE-ReG)


Fristen

Die Durchführung der Meldung durch Österreichische Finanzinstitute erfolgt jährlich bis 31.07. an das Bundesministerium für Finanzen. Das BMF tauscht die Informationen bis 30.09. jedes Jahres mit den Behörden der anderen teilnehmenden Staaten aus.


Meldeauskunft

Sollten sie eine detaillierte Auskunft über die von Ihnen gemeldeten Daten benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihre Kundenbetreuer:in.

GMSG Selbstauskunft

Als Finanzinstitut sind wir aufgrund von GMSG gesetzlich dazu verpflichtet, Daten zur steuerlichen Ansässigkeit von unseren Kunden einzufordern. Diese Informationen werden mit einer Selbstauskunft (Self Certification) erhoben, welche den/die steuerlichen Ansässigkeitsstaat(en), sowie die jeweiligen Steueridentifikationsnummern (Tax Identification Number = TIN) umfasst.


Bei der Eröffnung eines Bausparvertrags ist die Abgabe einer Selbstauskunft obligatorisch.

1 siehe dazu auch §3 GMSG
2 oder als Investmentunternehmen gemäß § 59 Abs. 1 Z 2, das kein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staats ist