Ihre Bausparprämie

Bausparen wird vom Staat gefördert

Jedes Jahr erhalten Sie zusätzlich zu Ihren Sparzinsen eine staatliche Bausparprämie in der Höhe von 1,5 % bis 4 %. Pro Person werden bis zu 1.200 Euro Ihrer Einzahlungen pro Jahr gefördert.

Das heißt: Sie erhalten jährlich – abhängig von der tatsächlich festgelegten Höhe – zusätzlich zwischen 18 und 48 Euro Bausparprämie. Bis zum Ende Ihres 6-jährigen Bausparvertrags sind es bei einer monatlichen Sparrate von 100 Euro zwischen 108 und 288 Euro, die sie zusätzlich zu ihren Zinsen in Form der Bausparprämie erhalten. 

Ihre Bausparprämie beträgt 2024 bis zu 18 Euro 

Die Bausparprämie wird jeweils am 30. November für das nächste Jahr festgelegt. 2024 sind es 1,5 % Ihrer Einzahlungen und somit bis zu 18 Euro, die Sie zusätzlich zu Ihren Bausparzinsen erhalten.

Ihre Bausparprämie beträgt 2024 bis zu 18 Euro 

Die Bausparprämie wird jeweils am 30. November für das nächste Jahr festgelegt. 2024 sind es 1,5 % Ihrer Einzahlungen und somit bis zu 18 Euro, die Sie zusätzlich zu Ihren Bausparzinsen erhalten.

Die Voraussetzungen für den Erhalt Ihrer Bausparprämie laut Einkommenssteuergesetz:

  • Der Bausparvertrag bleibt grundsätzlich bis zum Ende der 6-jährigen Laufzeit bestehen.
  • Nur ein Bausparvertrag pro Person kann prämienbegünstigt geführt werden.
  • Es werden Einzahlungen bis zu 1.200 Euro pro Jahr pro Person gefördert.
  • Der Bausparvertrag wird auf eine natürliche Person abgeschlossen.
  • Sie sind in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig.

Umstellung Sekundärmarktrendite seit 1. April 2015

Die Sekundärmarktrendite (SMR) wurde durch die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) ersetzt.

Mit Ende März 2015 hat die Oesterreichische Kontrollbank die Berechnung der SMR eingestellt. Als Nachfolgeindikator hat der Gesetzgeber gemäß Bundesgesetz die UDRB festgelegt.

Wie wird die UDRB bekannt gegeben?

Berechnet wird die UDRB durch die Oestereichische Nationalbank (OeNB). Die UDRB-Tageswerte der Vorwoche werden jeweils am Freitag der Folgewoche auf der OeNB-Website veröffentlicht – beginnend mit 10. April 2015.

Was wird durch die UDRB ersetzt?

  • SMR Bund
  • SMR Emittenten Gesamt
  • SMR Inländische Emittenten
  • SMR Inländische Nichtbanken, die bisher als Referenzzinssätze für Gesetze und Verträge dienten

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