Allgemeines
Kann ich mehrere Verträge auf eine Person eröffnen?
Pro Person können mehrere Bausparverträge eröffnet werden. ABER es kann nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag pro Person abgeschlossen werden. Seit 1.12.2016 bieten wir bis auf Weiteres keine Produkte ohne staatliche Prämie an.
Wann erhalte ich meinen Kontoauszug?
Der Versand des Kontoauszuges erfolgt einmal jährlich, jeweils im Jänner.
Muss ich mein Bausparguthaben für Wohnzwecke, Bildungs- oder Pflegemaßnahmen verwenden?
Nein. Wichtig ist die Einhaltung der 6-jährigen gesetzlichen Bindungsfrist. Wenn Sie vor Ablauf dieser 6 Jahre das Guthaben benötigen, können Sie, bei Erklärung der widmungsgemäßen Verwendung, die bisher erhaltene staatliche Prämie in Anspruch nehmen. Ein Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung kann vom Finanzamt eingefordert werden.
Prämie & Verzinsung
Was ist eine staatliche Prämie?
Das Bausparen wird vom österreichischen Staat in Form der Bausparprämie (= staatliche Prämie) gefördert. Dabei wird dem Bausparkonto jährlich eine Prämie als Prozentsatz der geleisteten Sparbeträge gutgeschrieben. Die staatliche Prämie ist im Einkommensteuergesetz (EStG 1988) in §108 geregelt.
Wann habe ich Anspruch auf die staatliche Prämie?
Sie haben Anspruch auf die staatliche Prämie, wenn Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Wie wird die Bausparprämie ermittelt und wie hoch ist sie?
Die Höhe der Bausparprämie wird bis zum 30.11. jeden Jahres für das Folgejahr vom Bundesministerium für Finanzen bekannt gegeben. Die Bausparprämie orientiert sich gemäß § 108 EStG am allgemeinen Zinsniveau (Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen) und beträgt mindestens 1,5 % und höchstens 4 %.
Hier finden Sie alle Infos zur Höhe der aktuellen Bausparprämie.
Berechnung:
Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen zwischen 01.10. des Vorjahres bis zum 30.9. des Berechnungsjahres
abzüglich 25 %
+ 0,8
= Prozentsatz, der zu halbieren und auf halbe Prozentpunkte auf- oder abzurunden ist.
Muss ich für die Bausparprämie eine Kapitalertragssteuer zahlen?
Die staatliche Bausparprämie ist von der Kapitalertragssteuer befreit.
Die Zinsen unterliegen der Kapitalertragssteuer.
Wann erhalte ich die Bausparprämiengutschrift?
Die Bausparprämie wird jährlich von der Bausparkasse für Ihren prämienbegünstigten Bausparvertrag beim Bundesministerium für Finanzen angefordert und wird per 31.1. des Folgejahres dem Bausparvertrag gutgeschrieben.
Wie viel muss ich in meinen Bausparvertrag einzahlen, um die maximale staatliche Prämie zu erhalten?
Pro Person kann ein Betrag in der Höhe von maximal EUR 1.200 pro Jahr prämienbegünstigt einbezahlt werden. Für Einzahlungen darüber hinaus gilt es als Vorauszahlung für das Folgejahr Zum Beispiel: Bei einem Einmalerlag von EUR 7.200 werden die entsprechenden Vorauszahlungen in den Folgejahren prämienbegünstigt berücksichtigt.
Wie viel kann ich maximal auf meinen Bausparvertrag, zum vereinbarten Zinssatz, einzahlen?
Die Höhe des Zinssatzes nach den einzelnen Bauspar-Tarifen gilt sowohl bei prämienbegünstigten als auch bei nicht prämienbegünstigten Bausparverträgen nur bis zu einem Guthabenbetrag von EUR 10.000,00. Bei prämienbegünstigten Bausparverträgen gilt diese Grenze pro in der Bemessungsgrundlage für die Bausparprämie berücksichtigter Person.
Wie viel muss ich mindestens auf meinen Bausparvertrag einzahlen?
Bei Abschluss eines Bausparvertrages können Sie sich für einen monatlichen Sparbetrag von EUR 30,- bis EUR 100,- entscheiden. Beispiel: Die monatliche Mindestsparrate beträgt EUR 30,- bzw. die jährliche Mindestsparrate beträgt EUR 360.
Was passiert wenn ich meinen monatlichen/jährlichen Einzahlungsbetrag reduziere?
Sie können während der Vertragslaufzeit bis maximal 12 Monate die vereinbarten Sparzahlungen aussetzen, ohne dass Kündigungsgebühren anfallen.
Unterschreiten die Einzahlungsbeträge dieses Ausmaß, so werden bei Kündigung des Bausparvertrages, ein Verwaltungskostenbeitrag in der Höhe des 1,5 fachen des bei Vertragsabschluss vereinbarten monatlichen Sparbetrages verrechnet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kündigung vor oder nach Ablauf der sechs Jahre Mindestbindungsfrist erfolgt.
Beispiel:
Sie haben einen monatlichen Sparbetrag in der Höhe von EUR 60,- vereinbart. Nach Ablauf der 6 jährigen Laufzeit haben Sie statt EUR 4.320,- (= EUR 60,- Sparbetrag x 12 Monate x 6 Jahre) nur EUR 3.600,- eingezahlt. In diesem Fall werden keine Verwaltungskostenbeitrag verrechnet, da ein Aussetzen von EUR 720,- (= EUR 60,- Sparbetrag x 12 Monate) noch keine Verwaltungskostenbeitrag auslöst.
Das Einziehen meines Sparbetrages konnte nicht durchgeführt werden. Was kann ich tun?
Bitte holen Sie die Überweisung entweder mittels Online-Banking oder direkt bei Ihrer
BetreuerIn nach. Im nächsten Monat wird Ihr Sparbetrag wieder wie gewohnt automatisch eingezogen.
Kann der Einzug zwei Mal innerhalb eines Kalenderjahres nicht erfolgen, wird der Einziehungsauftrag seitens der s Bausparkasse storniert.
Welche Termine werden für den Einziehungsauftrag angeboten?
Folgende Termine stehen für den Einziehungsauftrag zur Wahl: 5., 10., 15., 20. oder 25. des Monats
Wie viel kann ich in diesem Jahr noch auf meinen Bausparvertrag einzahlen, wenn ich heuer bereits 500 Euro einbezahlt habe?
BEISPIEL:
Sie können heuer noch die Differenz zwischen EUR 1.200,- (prämienbegünstigter Höchstbetrag) und den EUR 500,- bereits ausgenutztem Betrag, als noch prämienbegünstigte Einzahlung tätigen. In dem Beispiel wären es EUR 700,-.
Wenn ich meinen Bausparvertrag auflöse, wieviel staatliche Prämie erhalte ich maximal?
Im Jahr der Auflösung stehen dem Bausparer so viele Zwölftel der jährlich maximal erzielbaren Bausparprämie zu, als volle Kalendermonate zwischen Jahresbeginn und Guthabenauszahlung vergangen sind (=Zwölftelregelung).
Ist beispielsweise der Ablauf nach 6 Jahren am 2. Juni und wird zu diesem Datum der Bausparvertrag gekündigt, so sind volle 5 Monate vergangen und der Prämienanspruch beträgt 5/12 der jährlich maximal erzielbaren Bausparprämie.
Bitte beachten Sie, dass eine Auflösung des Bausparvertrages über George nur dann möglich ist, wenn Sie einen Folgevertrag abschließen.
Vertragsabschluss
Wer kann einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen?
Jede natürliche Person, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die abschließende Person darf nicht als Antragstellerin/ Antragsteller oder mitberücksichtigte Person bei einem anderen Bausparvertrag aufscheinen. Jede Person kann nur einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen.
Kann ich für mein Taufkind / Enkelkind einen Bausparvertrag abschließen?
Die Eröffnung eines Bausparvertrages auf den Namen des minderjährigen Kindes ist ausschließlich durch den gesetzlichen Vertreter möglich.
Kann ich als Minderjähriger einen Bausparvertrag abschließen?
Für minderjährige Bausparer, das sind Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten folgende Bestimmungen:
- Bei Personen unter 14 Jahren ist bei Abschluss eines Bausparvertrages die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters unbedingt erforderlich.
- Bei Personen über 14 Jahren kann die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters entfallen, wenn die Einzahlungen ausschließlich aus eigener Erwerbstätigkeit des Minderjährigen stammen und die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse dadurch nicht gefährdet ist. Dafür ist die Minderjährigenerklärung am Bausparantrag anzukreuzen. Derzeit ist der Online Abschluss mit Minderjährigenerklärung nicht möglich.
Wer muss den Bausparantrag unterschreiben?
Grundsätzlich der Vertragsinhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter.
- Vertragsinhaber unter 14 Jahre -> gesetzlicher Vertreter
- Vertragsinhaber über 14 Jahre ohne eigenes Einkommen -> gesetzlicher Vertreter
- Vertragsinhaber über 14 Jahre mit eigenem Einkommen -> Vertragsinhaber
- Vertragsinhaber über 18 Jahre -> Vertragsinhaber
Ist der jugendliche Vertragsinhaber bei Kündigung des Bausparvertrages bereits volljährig (18 Jahre), kann nur dieser die Kündigung unterfertigen.
Warum muss ich meine Sozialversicherungsnummer bekanntgeben?
Seit dem Jahr 2000 muss zur Anforderung der staatlichen Bausparprämie für alle prämienbegünstigten Bausparverträge am Bausparvertrag (im Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) die Sozialversicherungsnummer der antragstellenden Person angegeben werden.
Änderungen während der Vertragslaufzeit
Was passiert wenn ein Bausparvertragsinhaber verstirbt?
Der Bausparvertrag muss in die Verlassenschaft aufgenommen werden. Um dies veranlassen zu können, benötigt die s Bausparkasse eine Kopie der Sterbeurkunde.
Sie können die Kopie bei Ihrem Berater in der Filiale abgeben.
Kündigung & Ablauf
Kann ich meinen Bausparvertrag vor Ablauf der 6-jährigen Mindestbindungsfrist kündigen?
Ja, aber es ist nicht empfehlenswert. Für einen prämienbegünstigten Bausparvertrag gilt eine gesetzliche Mindestbindungsfrist von 6 Jahren.
Wird das angesparte Kapital dennoch vor Ablauf der Mindestbindungsfrist benötigt, ist eine Überweisung ohne Prämienrückrechnung möglich, sofern eine Erklärung der widmungsgemäßen Verwendung vorliegt.
Das heißt: Verwenden Sie das Guthaben für Wohn-, Bildungs- oder Pflegemaßnahmen, wird die staatliche Bausparprämie auch bei einer vorzeitigen Kündigung nicht abgezogen.
Beispiele für den Verwendungszweck Bauen, Wohnen & Sanieren:
Kauf einer Wohnung, thermische Sanierungsmaßnahmen des Eigenheims, Dachbodenausbau, Baukostenanteile von Miet-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen, Kleingärten zum ganzjährigen Wohnen.
Sowohl für nicht prämienbegünstigte als auch für prämienbegünstigte Bausparverträge gilt bei einer Kündigung vor Ablauf der 6-jährigen Mindestbindungsfrist Folgendes:
Es verringern sich die bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt bzw. die bezüglich des behobenen Teilbetrages angefallenen Zinsen rückwirkend mit Vertragsbeginn um die Hälfte. Überdies werden Verwaltungskostenbeitrag in der Höhe des 1,5fachen des zu Vertragsbeginn vereinbarten monatlichen Sparbetrages mit folgender Staffelung verrechnet: wird die Kündigung in den ersten beiden Laufzeitjahren wirksam, so fallen die Verwaltungskostenbeitrag zu 100%, im dritten Laufzeitjahr zu 80%, im vierten Laufzeitjahr zu 60%, im fünften Laufzeitjahr zu 40% und im sechsten Laufzeitjahr zu 20% an.
Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung des Bausparvertrages über George nur in Verbindung mit einem Neuabschluss möglich ist.
Wie kann ich eine widmungsgemäße Verwendung nachweisen?
Die widmungsgemäße Verwendung können Sie am Kündigungsformular erklären. Ein Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung kann vom Finanzamt eingefordert werden.
Die 6 Jahre Mindestbindungsfrist bei meinem Bausparvertrag sind vorbei. Wie komme ich zu meinem Guthaben?
Das angesparte Guthaben wird nach Ablauf der 6-jährigen Mindestbindungsfrist nicht automatisch ausbezahlt, da Sie sonst den Anspruch auf das s Bauspardarlehen verlieren würden. Nach Ende der 6-jährigen Mindestbindungsfrist ist von Ihnen zu entscheiden, ob Sie den Bausparvertrag für eine Bausparfinanzierung (z.B. Hausbau, Wohnungskauf, Bildung oder Pflege) verwenden möchten oder ob Sie sich das angesparte Guthaben auszahlen lassen möchten.
Um zu Ihrem Guthaben aus dem abgelaufenen Bausparvertrag zu kommen, stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
- Über George, wenn Sie einen neuen Bausparvertrag abschließen, können Sie im Zuge dessen gleich die Kündigung des abgelaufenen Vertrages veranlassen.
- Über Ihren Berater in der Filiale
Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
Warum muss ich weiterführende Dokumentation bzgl. meiner Steueransässigkeit vorlegen, wenn ich bereits die Selbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben habe?
Finanzinstitute sind gesetzlich verpflichtet bei Vorliegen von Indizien betreffend mehrerer Steueransässigkeiten weitere steuerrelevante Dokumente einzufordern.
Müssen auch KundInnen, die angeben, ausschließlich in Österreich steueransässig zu sein, eine Steuernummer bekannt geben?
Nein – KundInnen, die ausschließlich in Österreich steueransässig sind, benötigen keine Steuernummer. Sie müssen allerdings ihr Steueransässigkeitsland bekannt geben und allfällige Änderungen in ihren persönlichen Daten unverzüglich der Bank mitteilen.
Wo finde ich weiterführende Informationen zum Thema GMSG?
Nähere Details zu den landesspezifischen Steueransässigkeitsregelungen finden Sie auf der Seite der OECD. Generelle Informationen zum Common Reporting Standard finden sie auf dem Informationsportal der OECD.
Wie ermittle ich als Privatperson meine Steueransässigkeit(en)?
Für Privatpersonen ist die Steueransässigkeit grundsätzlich in jenem Land gegeben in dem der Wohnsitz liegt (bzw. normalerweise in jenem/n Land/Ländern in dem/denen das Einkommen und das Vermögen versteuert wird). Da die Steueransässigkeit(en) stark von den landespezifischen Steuerregelungen abhängt, ist es ratsam, im Zweifel Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen. Die s Bausparkasse darf generell keine individuelle Beratung in steuerlichen Angelegenheiten durchführen.
Welche Daten werden gemeldet?
Meldepflichtige Daten sind:
- Name
- Adresse
- Ansässigkeitsstaat(en)
- Steueridentifikationsnummer(n)
- Geburtsdatum/-ort (bei natürlichen Personen)
- Kontonummer(n)
- Kontosalden/ -werte zum Jahresende oder die Auflösung des Kontos
- Kapitalerträge, andere Erträge aus den Vermögenswerten auf dem Konto und Veräußerungserlöse.
Wofür steht GMSG?
Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein internationales Abkommen, das den zwischenstaatlichen Austausch steuerlich relevanter Informationen regelt. Hiermit soll die internationale Steuerehrlichkeit gefördert werden. Für Österreich ist der Standard im Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSG) geregelt. Dieses regelt den automatischen Informationsaustausch über Daten von im Ausland Steuerpflichtigen natürlichen Personen und Rechtsträgern.
Wieso muss ich eine Selbstauskunft unterschreiben?
KundInnen, bei denen aufgrund der der Bank bekannten Daten ein sog. GMSG-Indiz erkannt wird (z.B. eine Adresse in einem GMSG-teilnehmenden Land) müssen mit einem Formular (= Selbstauskunft) bestätigen in welchem Land / welchen Ländern sie steueransässig sind (d.h. Steuerland u. Steuernummer)
Was passiert, wenn ich meine Steuernummer vergessen habe oder nicht auswendig kenne?
In diesem Fall kann das Produkt (bei einem vorhandenen GMSG-Indiz) nicht eröffnet werden.
Wieso fragt mich die Bank bei der Kontoeröffnung nach meiner Steueransässigkeit?
Das GMSG verpflichtet Finanzinstitute in Österreich ab 1.10.2016 bei der Eröffnung von relevanten Produkten (hierzu zählen Zahlungsverkehrskonten, Einlagen, Wertpapier-Depots) die Steueransässigkeit der KundInnen zu erfragen, und gegebenenfalls zu melden.
Ab 1.1.2020 unterliegen auch die Bausparkassen dieser Meldepflicht.
An wen werden meine Daten gemeldet?
Die Daten werden an die österreichische Finanzverwaltung gemeldet, diese leitet die Daten an die jeweilige ausländische Finanzbehörde weiter. Betroffen sind sowohl natürliche Personen als auch Rechtsträger/Unternehmen.