Allgemeines
Pro Person können mehrere Bausparverträge eröffnet werden. ABER es kann nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag pro Person abgeschlossen werden. Prämienbegünstigt heißt, dass Sie dafür die staatliche Prämie erhalten.
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Nein, wichtig ist die Einhaltung der 6-jährigen gesetzliche Mindestsparzeit beim Bausparen. Wenn Sie Ihr Guthaben vor Ablauf dieser 6 Jahre benötigen, können Sie, bei Erklärung der widmungsgemäßen Verwendung, die bisher erhaltene staatliche Prämie in Anspruch nehmen. Ein Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung kann vom Finanzamt eingefordert werden.
Prämie & Verzinsung
Das Bausparen wird vom österreichischen Staat in Form der Bausparprämie - auch staatliche Prämie genannt - gefördert. Dabei wird dem Bausparkonto jährlich eine Prämie als Prozentsatz der geleisteten Sparbeträge gutgeschrieben. Die staatliche Prämie ist im Einkommensteuergesetz (EStG 1988) in §108 geregelt.
2024 beträgt die Bausparprämie 1,5 %. Pro Person werden bis zu 1.200 Euro Ihrer Einzahlungen pro Jahr gefördert.
Sie haben Anspruch auf die staatliche Prämie, wenn Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Die Höhe der Bausparprämie wird bis zum 30. November jeden Jahres für das Folgejahr vom Bundesministerium für Finanzen bekannt gegeben. Die Bausparprämie orientiert sich gemäß § 108 EStG am allgemeinen Zinsniveau (Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen) und beträgt mindestens 1,5 % und höchstens 4 %.
Hier finden Sie alle Infos zur Höhe der aktuellen Bausparprämie.
Berechnung:
Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen zwischen 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des Berechnungsjahres
- 25 %
+ 0,8
= Prozentsatz, der zu halbieren und auf halbe Prozentpunkte auf- oder abzurunden ist.
Die staatliche Bausparprämie ist von der Kapitalertragssteuer befreit. Die Zinsen unterliegen der Kapitalertragssteuer.
Die Bausparprämie wird jährlich von der Bausparkasse für Ihren prämienbegünstigten Bausparvertrag beim Bundesministerium für Finanzen angefordert und wird mit 31. Jänner des Folgejahres Ihrem Bausparvertrag gutgeschrieben.
Pro Person können bis zu 1.200 Euro pro Jahr prämienbegünstigt einbezahlt werden. Für Einzahlungen darüber hinaus gilt es als Vorauszahlung für das Folgejahr Zum Beispiel: Bei einer einmaligen Einzahlung von 7.200 Euro werden die entsprechenden Vorauszahlungen in den Folgejahren prämienbegünstigt berücksichtigt.
Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach den einzelnen Bauspar-Tarifen und gilt sowohl bei prämienbegünstigten als auch bei nicht prämienbegünstigten Bausparverträgen für Einzahlungen bis zur Vertragssumme. Bei prämienbegünstigten Bausparverträgen gilt diese Grenze pro in der Bemessungsgrundlage für die Bausparprämie berücksichtigter Person.
Vertragssumme = monatlicher Sparbetrag x 240
Bei Abschluss eines Bausparvertrages können Sie sich für einen monatlichen Sparbetrag von 40 Euro bis 100 Euro entscheiden. Beispiel: Die monatliche Mindestsparrate beträgt 40 Euro bzw. die jährliche Mindestsparrate beträgt 480 Euro.
Bitte holen Sie die Überweisung entweder mittels Online-Banking oder direkt bei Ihrer Betreuer:in nach. Im nächsten Monat wird Ihr Sparbetrag wieder wie gewohnt automatisch eingezogen.
Kann der Einzug zwei Mal innerhalb eines Kalenderjahres nicht erfolgen, wird der Einziehungsauftrag seitens der s Bausparkasse storniert.
Folgende Termine stehen für den Einziehungsauftrag zur Wahl: 5., 10., 15., 20. oder 25. des Monats
Ein Beispiel:
Sie können heuer noch die Differenz zwischen 1.200 Euro (prämienbegünstigter Höchstbetrag) und den 500 Euro bereits ausgenutztem Betrag, als noch prämienbegünstigte Einzahlung tätigen. In dem Beispiel wären es 700 Euro.
Im Jahr der Auflösung stehen der Bausparer:in so viele Zwölftel der jährlich maximal erzielbaren Bausparprämie zu, als volle Kalendermonate zwischen Jahresbeginn und Guthabenauszahlung vergangen sind (=Zwölftelregelung).
Ist beispielsweise der Ablauf nach 6 Jahren am 2. Juni und wird zu diesem Datum der Bausparvertrag gekündigt, so sind volle 5 Monate vergangen und der Prämienanspruch beträgt 5/12 der jährlich maximal erzielbaren Bausparprämie.
Bitte beachten Sie, dass eine Auflösung des Bausparvertrages über George nur dann möglich ist, wenn Sie einen Folgevertrag abschließen.
Prämienabweisung
Hier gilt das Einkommensteuergesetz (§ 108), worin festgelegt ist, dass nur eine Abgabenerklärung Gültigkeit hat, und zwar die zuerst abgegebene.
Am Antrag haben Sie mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass Sie in keiner weiteren gültigen Abgabenerklärung aufscheinen.
Solange der alte Vertrag nicht gekündigt wurde, oder die Prämienbegünstigung nicht widerrufen wurde, besteht noch immer eine gültige Abgabenerklärung auf diesen alten Vertrag. Daher ist die neue Abgabenerklärung leider ungültig.
Wir müssen die Daten weitergeben, weil der Antrag auf Prämienerstattung an die Finanzbehörde gestellt wird und diese berechtigt ist zu überprüfen, ob der Prämienanspruch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Hinweis: Es werden jedoch nur die prämienrelevanten Daten übermittelt, nicht das vorhandene Guthaben.
Leider nein. Der Antrag auf Prämienerstattung kann nur bei Abschluss des Bausparvertrages abgegeben werden. Dieser wurde anlässlich der Finanzprüfung für ungültig erklärt. Ein neuerlicher Antrag kann - auf Grund der Gesetzeslage - zu einem späteren Zeitpunkt nicht nochmals gestellt werden.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Berater:in in Verbindung. Sie kann mit Ihnen die notwendigen Schritte zur Beendigung des alten Vertragsverhältnisses besprechen und einen neuen Vertrag abschließen.
Vertragsabschluss
- Ein Bausparvertrag für Minderjährige kann nur von einer gesetzlichen Vertreter:in abgeschlossen werden.
Gesetzliche Vertreter können immer nur die Obsorgeberechtigten sein. - Mündig Minderjährige mit eigenem Einkommen können ohne Mitwirkung der gesetzlichen Vertreter:in einen Bausparvertrag abschließen (Details siehe Frage unterhalb).
- Wenn Eltern nur gesetzliche Vertreter:in und nicht auch weiterer Vertragsinhaber:in sind, spielen sie ab dem 18. Geburtstag keine Rolle mehr im Vertrag. Wollen sie auch danach noch eine Rolle spielen, müssen sie entweder gleich beim Abschluss oder während der Laufzeit durch Ausdehnung Weiterer Vertragsinhaber sein.
- Andere Verwandte, wie Großeltern, Onkel, Tante, etc. können im Vertrag selbst keine Rolle spielen, diesen aber besparen.
- Eine Übertragung des eigenen Vertrags nach Ablauf der gesetzlichen Mindestbindefrist auf Kinder und Enkelkinder ist möglich.
- Eine mündelsichere Veranlagung auf einem Bausparvertrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dafür ist das Formular „Mündelsicherer Bausparvertrag“ aus dem Vorlagenservice erforderlich.
- Eine Kündigung können wir nur durch jene gesetzliche Vertreter:in akzeptieren, der den Vertrag auch abgeschlossen hat.
- Bei Personen unter 14 Jahren ist bei Abschluss eines Bausparvertrages die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter:in unbedingt erforderlich.
- Bei Personen über 14 Jahren kann die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter:in entfallen, wenn die Einzahlungen ausschließlich aus eigener Erwerbstätigkeit der Minderjährigen stammen und die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse dadurch nicht gefährdet ist. Dafür ist die Minderjährigenerklärung am Bausparantrag anzukreuzen. Derzeit ist der Online-Abschluss mit Minderjährigenerklärung nicht möglich.
- Vertragsinhaber:in unter 14 Jahre: die gesetzliche Vertreter:in unterschreibt
- Vertragsinhaber:in über 14 Jahre ohne eigenes Einkommen: die gesetzliche Vertreter:in unterschreibt
- Vertragsinhaber:in über 14 Jahre mit eigenem Einkommen: die Vertragsinhaber:in unterschreibt
- Vertragsinhaber:in über 18 Jahre: die Vertragsinhaber:in unterschreibt
Jede natürliche Person, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die abschließende Person darf nicht als Antragsteller:in oder mitberücksichtigte Person bei einem anderen Bausparvertrag aufscheinen. Jede Person kann nur einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen.
Für minderjährige Bausparer:innen, das sind Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten folgende Bestimmungen:
Grundsätzlich unterschreibt die Vertragsinhaber:in oder die gesetzliche Vertreter:in. Hier finden Sie eine Übersicht, wer bei welcher Konstallation wann unterschreibt:
Ist die jugendliche Vertragsinhaber:in bei Kündigung des Bausparvertrages bereits volljährig und somit 18 Jahre, kann nur die Vertragsinhaber:in die Kündigung unterfertigen.
Seit dem Jahr 2000 muss zur Anforderung der staatlichen Bausparprämie für alle prämienbegünstigten Bausparverträge am Bausparvertrag (im Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) die Sozialversicherungsnummer der antragstellenden Person angegeben werden.
Änderungen während der Vertragslaufzeit
Der Bausparvertrag muss in die Verlassenschaft aufgenommen werden. Um dies veranlassen zu können, benötigt die s Bausparkasse eine Kopie der Sterbeurkunde.
Sie können die Kopie bei Ihrer Berater:in in der Filiale abgeben.
Kündigung & Ablauf
- Die gesamten bis zum Kündigungszeitpunkt angefallenen bzw. die bezüglich des behobenen Teilbetrages angefallenen Zinsen verringern sich rückwirkend mit Vertragsbeginn nach folgender Staffelung:
- Etwaige gewährte Bonifikationen sind zur Gänze zurückzuzahlen; und
- die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Bausparprämien sind prinzipiell zurückzuzahlen, es sei denn, das Guthaben wird im Sinne des § 108 Absatz 7 Einkommensteuergesetz für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, der Pflege, der Wohnraumschaffung oder -sanierung verwendet.
- Je nach Tarif können Sonderregelungen gelten (siehe ABB, Spartarif Pkt. II): − Bei Verträgen, die bis 31.12.1996 abgeschlossen wurden, beträgt der Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % der Vertragssumme.
- Bei Verträgen, die von 1.1.1997 bis 31.7.2014 abgeschlossen wurden, betragen die Kündigungsspesen das 1,5-Fache des monatlichen Sparbetrags unabhängig davon, in welchem Laufzeitjahr gekündigt wird
- Über George, wenn Sie einen neuen Bausparvertrag abschließen, können Sie im Zuge dessen gleich die Kündigung des abgelaufenen Vertrages veranlassen.
- Über Ihre Berater:in in der Filiale
Ja, aber es ist nicht empfehlenswert. Für einen prämienbegünstigten Bausparvertrag gilt eine gesetzliche Mindestbindungsfrist von 6 Jahren.
Wird das angesparte Kapital dennoch vor Ablauf der Mindestbindungsfrist benötigt, ist eine Überweisung ohne Prämienrückrechnung möglich, sofern eine Erklärung der widmungsgemäßen Verwendung vorliegt.
Das heißt: Verwenden Sie das Guthaben für Wohn-, Bildungs- oder Pflegemaßnahmen, wird die staatliche Bausparprämie auch bei einer vorzeitigen Kündigung nicht abgezogen.
Beispiele für den Verwendungszweck Bauen, Wohnen & Sanieren:
Kauf einer Wohnung, thermische Sanierungsmaßnahmen des Eigenheims, Dachbodenausbau, Baukostenanteile von Miet-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen, Kleingärten zum ganzjährigen Wohnen.
Folgen bei vorzeitiger (Teil-)Kündigung Ihres Bausparvertrages
Sowohl für nicht prämienbegünstigte als auch für prämienbegünstigte Bausparverträge gilt bei einer Kündigung vor Ablauf der 6-jährigen Mindestlaufzeit folgendes:
Gültig für Bausparverträge, die ab 1.1.2023 abgeschlossen werden:
Gültig für Bausparverträge, die bis 31.12.2022 abgeschlossen wurden:
Kündigung über das Onlienbanking George der Erste Bank und Sparkassen: Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung des Bausparvertrages über George nur in Verbindung mit einem Neuabschluss möglich ist.
Sonderegelungen
Ja, aber es ist nicht empfehlenswert. Denn wurden im zum Kündigungszeitpunkt die vereinbarten 72 monatlichen Sparbeträge nicht geleistet, werden folgende Kündigungsspesen verrechnet:
Gültig für Bausparverträge, die ab dem 1.1.2023 abgeschlossen werden, nach Ablauf der 6 Jahre gekündigt werden und das Sparziel nicht erreicht haben:
Gültig für Bausparverträge, die bis 31.12.2022 abgeschlossen werden, nach Ablauf der 6 Jahre gekündigt werden und das Sparziel nicht erreicht haben:
Die widmungsgemäße Verwendung können Sie am Kündigungsformular erklären. Ein Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung kann vom Finanzamt eingefordert werden.
Das angesparte Guthaben wird nach Ablauf der 6-jährigen Mindestbindungsfrist nicht automatisch ausbezahlt, da Sie sonst den Anspruch auf das s Bauspardarlehen verlieren würden. Nach Ende der 6-jährigen Mindestbindungsfrist ist von Ihnen zu entscheiden, ob Sie den Bausparvertrag für eine Bausparfinanzierung (z.B. Hausbau, Wohnungskauf, Bildung oder Pflege) verwenden möchten oder ob Sie sich das angesparte Guthaben auszahlen lassen möchten.
Um zu Ihrem Guthaben aus dem abgelaufenen Bausparvertrag zu kommen, stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG)
- Name
- Adresse
- Ansässigkeitsstaat(en)
- Steueridentifikationsnummer(n)
- Geburtsdatum/-ort (bei natürlichen Personen)
- Kontonummer(n)
- Kontosalden/-werte zum Jahresende oder die Auflösung des Kontos
- Kapitalerträge, andere Erträge aus den Vermögenswerten auf dem Konto und Veräußerungserlöse
- Beispiel für ein GMSG-Indiz: eine Adresse in einem GMSG-teilnehmenden Land
Finanzinstitute sind gesetzlich verpflichtet, bei Vorliegen von Indizien zu mehreren Steueransässigkeiten weitere steuerrelevante Dokumente einzufordern.
Nein. Kund:innen, die ausschließlich in Österreich steueransässig sind, benötigen keine Steuernummer. Sie müssen allerdings ihr Steueransässigkeitsland bekannt geben und allfällige Änderungen in ihren persönlichen Daten unverzüglich der Bank mitteilen.
Nähere Details zu den landesspezifischen Steueransässigkeitsregelungen finden Sie auf der Seite der OECD. Generelle Informationen zum Common Reporting Standard finden sie auf dem Informationsportal der OECD.
Für Privatpersonen ist die Steueransässigkeit grundsätzlich in jenem Land gegeben, in dem der Wohnsitz liegt (bzw. normalerweise in jenem/n Land/Ländern, in dem/denen das Einkommen und das Vermögen versteuert wird). Da die Steueransässigkeit(en) stark von den landespezifischen Steuerregelungen abhängt, ist es ratsam, im Zweifel Kontakt mit einer Steuerberater:in aufzunehmen.
Die s Bausparkasse darf generell keine individuelle Beratung in steuerlichen Angelegenheiten durchführen.
Meldepflichtige Daten sind:
Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein internationales Abkommen, das den zwischenstaatlichen Austausch steuerlich relevanter Informationen regelt. Hiermit soll die internationale Steuerehrlichkeit gefördert werden. Für Österreich ist der Standard im Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSG) geregelt. Dieses Gesetz regelt den automatischen Informationsaustausch über Daten von im Ausland Steuerpflichtigen natürlichen Personen und Rechtsträgern.
Wird bei Kund:innen aufgrund der Bank bekannten Daten ein sogenanntes GMSG-Indiz erkannt, müssen diese ein Formular für die Selbstauskunft ausfüllen und bestätigen, in welchem Land/welchen Ländern sie steueransässig sind (d.h. Steuerland u. Steuernummer).
In diesem Fall kann das Produkt (bei einem vorhandenen GMSG-Indiz) nicht eröffnet werden.
Das Gemeinsame Meldestandard-Gesetz (GMSG) verpflichtet Finanzinstitute seit 1. Oktober 2016 in Österreich bei der Eröffnung von relevanten Produkten (dazu zählen Zahlungsverkehrskonten, Einlagen, Wertpapier-Depots), die Steueransässigkeit der Kund:innen zu erfragen, und gegebenenfalls zu melden.
Seit 1. Jänner 2020 unterliegen auch die Bausparkassen dieser Meldepflicht.
Die Daten werden an die österreichische Finanzverwaltung gemeldet. Diese leitet die Daten an die jeweilige ausländische Finanzbehörde weiter. Betroffen sind sowohl natürliche Personen als auch Rechtsträger bzw. Unternehmen.
s Bausparen in George
Vertrag in George
Wenn Sie George, das Internetbanking der Erste und Sparkassen verwenden, können Sie einen neuen Bausparvertrag bequem online abschließen.
- s Plan-Bausparen mit 12 Monate fixen Startzinsen und fixen Zinsen für die restliche Laufzeit
- s Flex-Bausparen mit 12 Monate fixen Startzinsen und variablen Zinsen für die restliche Laufzeit
In George können Sie einen neuen s Bausparvertrag abschließen, wenn Sie derzeit noch keinen haben. Sie haben die Wahl zwischen:
Haben Sie bereits einen bestehenden Bausparvertrag, können Sie diesen mit Ablauf der 6-jährigen Mindestbindefrist in George kündigen und einen neuen abschließen.
Ja, bei der Eröffnung eines Bausparvertrags mit einem monatlichen Sparbetrag von mindestens 50 Euro erhalten Sie 20 Euro Startgutschrift. Diese Gutschrift wird am Bausparvertrag gutgeschrieben.
Alle Kund:innen mit einem aktiven George-Verfüger, mit einer inländischen Adresse (= kein Devisenausländer) und einem Mindestalter von 18 Jahren können in George einen Bausparvertrag abschließen.
Nein, in George ist derzeit nur die Eröffnung eines Bausparvertrags auf den eigenen Namen möglich.
Vertragskündigung in George
Ja, das ist möglich, sofern der bestehende Bausparvertrag innerhalb der nächsten 7 Monate abläuft. Der ablaufende Bausparvertrag muss im Zuge der Neueröffnung gekündigt werden.
Ja, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Bausparvertrag abschließen.
Kontoauszug
Wir haben alle Fragen und Antworten rund um den Kontoauszug für Sie auf einer extra Seite gesammelt.