Allgemeines
Nein, wichtig ist die Einhaltung der 6-jährigen gesetzliche Mindestsparzeit beim Bausparen. Wenn Sie Ihr Guthaben vor Ablauf dieser 6 Jahre benötigen, können Sie, bei Erklärung der widmungsgemäßen Verwendung, die bisher erhaltene staatliche Prämie in Anspruch nehmen. Ein Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung kann vom Finanzamt eingefordert werden.
Prämie & Verzinsung
Das Bausparen wird vom österreichischen Staat in Form der Bausparprämie - auch staatliche Prämie genannt - gefördert. Dabei wird dem Bausparkonto jährlich eine Prämie als Prozentsatz der geleisteten Sparbeträge gutgeschrieben. Die staatliche Prämie ist im Einkommensteuergesetz (EStG 1988) in §108 geregelt.
2024 beträgt die Bausparprämie 1,5 %. Pro Person werden bis zu 1.200 Euro Ihrer Einzahlungen pro Jahr gefördert.