Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Konformität nach dem Barrierefreiheits-Gesetz
Information für unsere Kund:innen zum Barrierefreiheitsgesetz
Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle wie unsere Internetseite. Man nennt das barrierefreie Nutzung. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Österreich Barrierefreiheits-Gesetz und wird mit BaFG abgekürzt.
Wir möchten sicherstellen, dass alle unsere Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind, für die das BaFG gilt.
Die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2025 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sbausparkasse.at.
Anforderungen für die digitale Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen
Wir richten uns nach den Vorgaben dieser Normen und Standards:
- Europäische Norm 301 549 – Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 nach den Anforderungen der Stufe AA. WCAG ist Englisch und bedeutet auf Deutsch "Richtlinien für barrierefreie Internetinhalte".
Rückmeldungen und Beschwerdemöglichkeit
Wir arbeiten laufend daran, dass unsere Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind. Wenn Sie Barrieren feststellen, geben Sie uns bitte Bescheid.
- Was können wir verbessern? Bitte beschreiben Sie so genau wie möglich, wie wir Sie besser unterstützen können.
- Bei Problemen mit unseren Internetseiten geben Sie bitte die genaue Internetadresse (URL) der betroffenen Seite an.
Stand: Juni 2025