Alle Infos auf einen Blick
Für Mitarbeiter:innen der Erste Bank und Sparkassen
News und aktuelle Informationen
Wir senken die Konditionen beim s Bauspardarlehen
Der Fixzinssatz für 6 Jahre sowie für 15 Jahre wird um 10 Basispunkte bzw. um 15 Basispunkte gesenkt.
s Bausparkasse News
Juli & August 2025
Alle wichtigen Informationen des Monats haben wir für Berater:innen der Erste Bank und Sparkassen hier zusammengefasst.
Unterlagen und Formulare
s Bausparen
s Bauspardarlehen
Hinweis bei Namens- und Adressänderungen
Wenn eine Kund:in-Kund:in Verknüpfung zwischen der Erste Bank oder Sparkasse und der s Bausparkasse besteht, werden die Änderungen automatisch übernommen. Nach einer Namensänderung schicken wir den Kund:innen ein Formular zum Unterschreiben.
s Bausparen
Stand: 1. Juli 2025
* Als Indikator gilt: 80 % des Wertes des 12-Monats-Euribor für den Stichtag 15. November (bzw. für den folgenden Banktag) des Berechnungsjahres wird um 100 Basispunkte vermindert und auf Zehntel-Prozentpunkte kaufmännisch auf- oder abgerundet.
** Abschluss von Plus3-Bausparen frühestens 4 Monate vor Ablauf und spätestens 2 Monate nach Ablauf der 6-jährigen Bindung möglich. Die 3-jährige Verlängerung beginnt immer mit dem Ablauftag der 6 Jahre.
BAN ist die Anwendung zur Erfassung, Bearbeitung und Kündigung von Bausparverträgen. In BAN kann für alle Kund:innen ein Bausparvertrag abgeschlossen werden.
Auf unserer Hilfeseite finden Sie:
- Leitfaden für Berater:innen
- FAQs zu BAN
- Release Notes
Vergleich Kündigung Bausparvertrag in BAN oder händisch
Die Kündigung eines abgelaufenen Bausparvertrags in BAN geht einfach und schnell. Innerhalb weniger Tage haben unsere Kund:innen das Guthaben auf ihrem Konto. Wird für die Kündigung ein Formular verwendet, kann es mit Postweg und Bearbeitungszeiten bis zu 10 Tage dauern, bis die Kund:in das Geld am Konto hat.
Je nach Art der Anfrage gibt es folgende Kontaktmöglichkeiten
- Fachliche Fragen und Themen zum Bausparen entweder an info@sbausparkasse.at oder an Ihr zuständiges Bausparcenter
- Fragen zu BAN stellen Sie bitte direkt an den Produkthelpdesk Ansparen, sofern Sie von der Erste Operations serviciert werden. Wird Ihr Institut nicht von der Erste Operations serviciert, wenden Sie sich bitte entsprechend Ihrer Verträge/Zugehörigkeit an die ASK oder sASG.
- Inputs, Feedback und Verbesserungsvorschläge zu BAN: info@sbausparkasse.at
- Technischer Support für BAN: Für das Einmelden eines technischen Fehlers wenden Sie sich an den technischen Helpdesk unter DW 15001
- Technischer Support für GEORGE: Bei Fragen zur Anzeige der Dokumente oder des Produkts in George wenden Sie sich an den George Helpdesk unter george@s-servicecenter.at
Der Abschluss von s Bausparen in George ist schnell und einfach möglich. Auf unserer Hilfe-Seite finden Sie:
- Infos zum Abschluss
- Videos
- FAQ
- User-Journey
- Kontakt für Fragen
Unsere Edutainment-Videos
Holen Sie sich jetzt die Infos für Berater:innen rund um folgende Themen in unseren neuen Videos:
Bausparen Fresh-Up: Bausparwissen aus erster Hand
Die neue Serie in den s Bausparkasse News
Seit Oktober 2024 wird in den News jeden Monat ein Thema aus dem Bereich Bausparen von einer Expert:in präsentiert. Hier finden Sie die Videos und die ergänzenden Informationen gesammelt.
Im April berichtet Wolfgang Luidold aus der Steiermärkischen Sparkasse, wie er Bausparabläufer erfolgreich bearbeitet.
Unter anderem ist ein ablaufender Bausparvertrag für ihn ein hervorragender Grund für ein umfassendes Fit+ Gespräch.
Ein Klick aufs Bild und Film ab!
Entspannte Beratung: Alle Informationen und Unterlagen rund um Bausparen und Bauspardarlehen für Berater:innen
Katharina Huber, Marketing s Bausparkasse
Die Zeichnung eines Bausparvertrags in BAN
Thomas Amesberger, Vertriebsbackoffice im Bausparcenter Linz
sBAU-Family Vorteile für Mitarbeiter:innen
Denis Bolic, Produktmanager in der s Bausparkasse
Die staatliche Bausparprämie
Eva Heichinger aus dem KundenServiceCenter der s Bausparkasse
Sicheres, regelmäßiges Sparen ist wichtiger denn je. Genau dafür steht Bausparen. Doch zahlt sich Bausparen auch wirklich aus? Eindeutig ja - nicht nur für Ihre Kund:innen, sondern auch für Sie als Berater:in und Ihr Institut.
Was alles für das s Bausparen spricht, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Arbeitsanweisungen
Zielgruppe Bausparen mit / ohne staatliche Prämie
- Natürliche Personen, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Unbeschränkt steuerpflichtig ist in Österreich jeder, der in Österreich einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.
- Was ist ein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des Abgabenrechts? Einen Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschriften ist jener Wohnsitz einer natürlichen Person, an dem diese während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr wohnt.
Bausparprämie
Der Gesetzgeber hat ab 1998 die Höhe der Bausparprämie von der durchschnittlichen Sekundärmarktrendite abhängig gemacht. Ab 1. April 2015 gilt die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) als Nachfolgeindikator der Sekundärmarktrendite.
- Berechnung: Die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) zwischen 1.10. und 30.9. des laufenden Jahres - abzüglich 25 % + 0,8 = Faktor für die Bausparprämie für das nächste Jahr (gerundet auf 1/2 %)
- Höchstmögliche Prämie pro Person: Zusätzlich zu den Sparzinsen erhalten Kund:innen für eine maximale Einzahlung von 1.200 Euro pro Jahr eine staatliche Bausparprämie in Höhe von 1,5 % bis 4 % der jährlichen Einzahlung.
- Verzinsung bzw. Gutschrift der Prämie: Die Prämie wird gleichzeitig mit der Einzahlung gutgeschrieben, Valuta ist aber der 31.01. des Folgejahres.
Bedingungen für die Bausparprämie
- Die höchste steuerlich förderbare Beitragsleistung pro Person kann nur einmal pro Person und Jahr ausgenützt werden. Die maximale prämienbegünstigte Einzahlung beträgt seit 1.1.2009 den Gegenwert von 1.200 Euro pro Person.
- Die Bausparprämie wird natürlichen Personen erstattet, die im Inland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben (unbeschränkt steuerpflichtig).
- Nur mit Antrag auf Erstattung (Abgabenerklärung) möglich.
- Angabe der Sozialversicherungsnummer jener natürlichen Person, für die die Prämie bezogen wird, ist unbedingt erforderlich.
Antrag auf Erstattung
- Antrag auf Erstattung (Abgabenerklärung) Antragstellung gleichzeitig mit Vertragsabschluss.
- Widerruf der Abgabenerklärung: jederzeit möglich. Wirksamkeit mit 1. Jänner des Folgejahres. Neuerliche Berücksichtigung aller in der widerrufenen Abgabenerklärung genannten Personen erst ab dem folgenden Kalenderjahr nur in anderem Vertrag möglich. Ausnahme: Vertragsauflösung nach Tod der Antragsteller:in; Neuvertrag für mitberücksichtigte Personen sofort möglich. Die Prämie kann beansprucht werden, soweit sie im laufenden Jahr für den alten Vertrag noch nicht bezogen wurde (aliquote Aufteilung der Prämie auf alle als prämienbegünstigt angeführte Personen im Vertrag).
Jahreskontoauszug
Der Jahreskontoauszug wird jährlich von der s Bausparkasse bis Ende Jänner via George und per Post zugestellt.
Infos zum Vertrag
Einhaltung der Mindestlaufzeit
6 Jahre = gesetzliche Mindestbindefrist
Vertragsinhaber
Mögliche Vertragsänderungen:
Ausdehnung
Eine nachträgliche Aufnahme von Vertragsinhaber:innen in einen Bausparvertrag ist grundsätzlich jederzeit möglich. Es gibt keine Einschränkungen im Personenkreis. Legitimation der hinzukommenden Vertragsinhaber:innen ist unbedingt erforderlich. Das ausgefüllte und von der Kund:in unterschriebene Formular "Ausdehnungsklärung" kann per Mail an info@sbausparkasse.at geschickt werden.
Auswirkung auf die Prämienbegünstigung:
- Keine, wenn die Ausdehnung im Rahmen des steuerlichen Familienverbandes erfolgt.
- Außerhalb des steuerlichen Familienverbandes erfolgt ein Prämienstopp und die Rückrechnung der bisher gutgeschriebenen staatlichen Prämie / und die Refundierung der bisher gutgeschriebenen staatlichen Prämie an die Finanzbehörde
- Nach Ablauf von 6 Jahren entfällt die Rückrechnung der staatlichen Prämie
Übertragung
Für eine Darlehensaufnahme ist keine Übertragung des Ansparvertrages notwendig.
Ausscheidung
Eine Ausscheidung aus dem Vertragsverhältnis ist grundsätzlich möglich. Allerdings erfolgt ein Prämienstopp, wenn die Antragsteller:in der Abgabenerklärung ausscheidet (und eventuell eine Refundierung der bisherigen Prämiengutschrift an die Finanzbehörde). Sofern die Antragsteller:in der Abgabenerkärung ausscheidet, kommt das einer Übertragung gleich.
Anmerkung
Zum steuerlichen Familienverband zählen Ehegatten und Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
Teilkündigung
Auszahlungen von Bausparverträgen mit hohem Guthaben können den Einlagenbestand im Ansparbereich wesentlich beeinflussen. Oft benötigen Kund:innen nur einen Teilbetrag und das restliche Guthaben kann am Bausparvertrag bleiben.
Teilauszahlungen | Vorgehensweise
Sollten Sie bei einem abgelaufenen Bausparvertrag mit einem Guthaben über 50.000 Euro mit dem Kundenwunsch einer Teilauszahlung (maximal die Hälfte des Guthabens) in Kontakt kommen, rufen Sie bitte die Kolleginnen im KundenServiceCenter unter 05 0100-29900 an oder schreiben Sie ein Mail an info@sbausparkasse.at. Sie prüfen den Fall und werden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden.
Warum Ihr Anruf wichtig ist: Teilauszahlungen sind aufwendig in der Bearbeitung und werden laut unseren ABB nur mit Zustimmung der s Bausparkasse vorgenommen. Mit einer guten Lösung können wir ab sofort einen Teil der Kundengelder in unserem Institut halten und so das Gleichgewicht zwischen Einlagenbestand und vergebenen Bauspardarlehen sichern.
Überzahlungsregelung
Überzahlungsregelung für eingereichte Verträge ab 1. Juli 2022
Das gesamte Guthaben bis zur Vertragssumme wird sowohl mit dem Einstiegszinssatz als auch mit dem fixen Zinssatz beim s Plan-Bausparen sowie dem variablen Zinssatz beim s Flex-Bausparen verzinst. Das Guthaben, das die Vertragssumme übersteigt, wird nicht verzinst.
Überzahlungsregelung für eingereichte Verträge und 4 Jahre Weitersparen von 1. Mai 2018 bis 31. Juni 2022
Übersteigt der Guthabenbetrag 10.000 Euro werden darüber hinausgehende Einzahlungen fix mit 0,01 % pa. verzinst.
Die Einzahlung kann erfolgen mittels:
- Dauerauftrag (bevorzugen)
- Einmalerlag
- Vorauszahlung(en)
- Umbuchung vom Vorvertrag
- Valuta: Verzinsungsbeginn der Einzahlung - mit dem auf den Eingang folgenden Werktag
- Höhe der Verzinsung: siehe aktuelle Konditionen / Ein- und Anlageformen / Bausparen / Aktuelle Konditionen Bausparen
- Vorauszahlung (auf voreröffnete Verträge): Einzahlungen verzinsen sich sofort mit dem jeweils aktuellen Zinssatz / Aktionszinssatz.
- Bausparen ist einfach und bequem: 6 Jahre lang um nichts kümmern und Geldpolster aufbauen
- Bausparen ist die einzige staatlich geförderte Sparform: bedeutet auch sichere Sparform.
- Bausparen ist ideal als Vorsorge für Kinder und Enkelkinder: weil sicher und langfristig zu besparen.
- Kapitalvorsorge für Bildungs- und Pflegemaßnahmen
- Ein günstiges Darlehen gegen hypothekarische Sicherstellung (Details siehe s Bausparfinanzierungen)
Steuerliche Hinweise
Kapitalertragssteuer: Zinsen sind KESt-pflichtig, staatliche Prämie ist KESt-frei
GMSG - Gemeinsamer Meldestandard Gesetz
Bausparkassen müssen GMSG für neue Bausparverträge anwenden.
Abwicklung
Vor dem Abschluss eines Bausparvertrages in der Anwendung BAN erfolgt automatisch die Prüfung auf den GMSG-Status der Kund:in im abschließenden Institut bzw. die Prüfung auf ein GMSG-Indiz in den Erreichbarkeiten in der Anwendung Kunde.
- GMSG Status der Kund:in ist im abschließenden Insitut "grün":
Sind im Institut zur Kund:in aktuelle GMSG-Daten vorhanden (Status "grün), werden diese automatisch in die Anwendung BAN übernommen. - GMSG Status der Kund:in ist im abschließenden Insitut "weiß / orange / rot":
Zur Kund:in sind keine oder unaktuelle GMSG-Daten im Institut gespeichert, es wird von der Anwendung BAN automatisch in den GMSG-Ablauf der Anwendung Kunde verzweigt. Die Erfassung der GMSG-Daten erfolgt analog des bekannten Prozesses.
Die neu erfassten Daten der GMSG-Selbstauskunft werden sowohl im Institut als auch für die s Bausparkasse verwendet und gespeichert.
Datenschutzbestimmungen
Datenschutz-Zustimmungserklärung
Kund:innen, die einen Bausparvertrag abschließen, unterschreiben eine Datenschutz-Zustimmungseklärung. Die Erklärung ist als eigenes Blatt integriert.
Zustimmung E-Mail-Versand
Die Zustimmung zum E-Mail-Versand ist die Basis für die elektronische Übermittlung von Marketing- und geschäftsbezogenen Informationen durch die s Bausparkasse.
Sie können E-Mail-Adressen und die Zustimmung zum E-Mail-Versand von bis zu vier Vertragsinhaber:innen mit der Rolle Vertragsinhaber:in oder Weitere Vertragsinhaber:in erfassen.
Die Erfassung der E-Mail-Erreichbarkeit und die Zustimmung zum E-Mail-Versand erfolgt für die Vertragsinhaber:in in der Lasche "Basisdaten", für weitere Vertragsinhaber:innen in der Lasche "Beteiligte".
Die Checkbox "Zustimmung zum "E-Mail-Versand" (für Geschäftsinfo) ist automatisch mit einem Häkchen vorbelegt. Die s Bausparkasse benötigt diese Zustimmung aus Servicegründen, um Anfragen der Kund:in per E-Mail beantworten zu können. Falls die Kund:in einem E-Mail-Versand von Geschäftsinfos nicht zustimmt, muss das Häkchen von der Berater:in aktiv entfernt werden (Deaktivierung).
Wichtig: Der Vertrag kommt auch ohne Zustimmung zum E-Mail-Versand für Geschäftsinfos zustande.
Die E-Mail-Zustimmungserklärung sowie die Datenschutz-Zustimmungserklärung sind automatisch vorbelegt, dh. angehakt. Sofern bei der Kund:in eine E-Mail-Adresse in BON hinterlegt ist, wird diese automatisch vorgeschlagen. Besitzt die Kund:in keine E-Mail-Adresse, so muss das Häkchen bei "Zustimmung E-Mail-Versand" weggeklickt werden.
Das Dokument "Datenschutz-Zustimmungserkärung" muss bei Zeichnung in der Filiale ausgedruckt, von der Kund:in handschriftlich unterfertigt und mittels sAM Scan App abfotografiert werden. Durch das Abfotografieren wird das Dokument automatisch an die s Bausparkasse weitergeleitet. Im Falle einer Zeichnung mittels George können sämtliche Dokumente mittels sIdentity gezeichnet werden, hier sind keine Druckdokumente erforderlich.
Achtung: Bitte achten Sie darauf, dass eine E-Mail-Adresse vorhanden ist bzw. erfasst wird, damit wir eine optimalte Kundenbeziehung gewährleisten können.
Allgemeine Fragen rund um Bausparen
Alle Fragen rund um das Thema Bausparen haben wir hier für Sie beantwortet.
Fragen zu Plus3-Bausparen
Ja, wenn der Vertrag bisher mit staatlicher Prämie bespart wurde, wird für weitere monatliche, jährliche Einzahlungen oder Einmalerläge auch die staatliche Prämie gutgeschrieben.
Ja, „Doppelt Bausparen“ hat den Vorteil von zwei Produkten und zwei Mal Provision für Sie.
Der Anspruch bleibt bestehen. Bei weiteren Einzahlungen erhöht sich die mögliche Darlehenssumme zu den derzeitigen Finanzierungsvorteilen sogar.
Ja, dieser läuft weiter – in BAN können Sie diesen jederzeit schließen oder ändern.
Plus3-Bausparen gilt für alle Verträge die mit 15. April 2024 vor längstens 59 Tage abgelaufen sind.
Sie finden den Rechner direkt in BAN sowie auf dieser Seite im Bereich Plus3-Bausparen.
Einzahlungen bis zur Vertragssumme (monatlicher Sparbetrag x 240) sind möglich und werden mit dem aktuellen Zinssatz verzinst.
Es kann nur ein Bausparvertrag mit staatlicher Prämie geführt werden. Bei einem Neuabschluss wird der bestehende Vertrag auch bei einer Plus3-Verlängerung automatisch auf „ohne Prämie“ umgestellt. Der Neuvertrag kann mit Prämie eröffnet werden.
Sondernennprovision und Startvorteil sind nicht möglich, Sie erhalten bei Plus3-Bausparen die Provision für den Produktabschluss.
Ein Abschluss erzählt als ein Stück Produktion.
Nein, das ist nur bei einer Kündigung innerhalb der 6-jährigen Mindestbindefrist erforderlich.
Zinsrückrechnung bei vorzeitiger Kündigung innerhalb der 3-jährigen Bindung ab dem Eröffnungsdatum = Ablauf Vorvertrag
1. Verlängerungsjahr 80 %
2. Verlängerungsjahr 40 %
3. Verlängerungsjahr 30 %
Dieses Produkt gibt es nur bei der s Bausparkasse.
Ist der bestehende Bausparvertrag prämienbegünstigt so ist Plus3 Bausparen mit Prämie möglich, für die staatliche Prämie sind weitere Einzahlungen monatlich, jährlich oder einmalig.
Teilauszahlungen sind nicht vorgesehen.
Ihr seid uns wichtig & eure Lieben auch! Wir möchten SIE als Mitarbeiter:in von Erste Bank und Sparkassen natürlich auch als unsere Kund:innen gewinnen, wenn Sie es nicht ohnehin schon lange sind. Daher bieten wir Ihnen attraktive Vorteile.
WE ARE FAMILY! #bepartofit
Mitarbeiterkonditionen s Bausparen
s Bausparen ist eine gute Basis für die finanzielle Gesundheit der ganzen Familie. Hol dir die exklusiven s BAU Family-Vorteile für dich und deine engste Familie:
- keine Kontoführungsgebühr für eigene Verträge sowie von Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen sowie Kindern von aktiven Mitarbeiter:innen der Erste Bank und Sparkasse
- hohe Sondernennprovision*
- NEU: Abschluss des eigenen Vertrages mit Sondernennprovision in George möglich
Zielgruppe
- Mitarbeiter:innen von Erste Group, Erste Bank Österreich und Sparkassen
- deren Kinder – ohne Altersbeschränkung und
- deren Lebens- und Ehepartner
- Pensionist:innen von Erste Group, Erste Bank Österreich und Sparkassen, deren Kinder, Lebens- und Ehepartner jedoch nicht
Voraussetzungen
- Mitarbeiter:in ist als solche in Cockpit/BON gekennzeichnet
- Personenbeziehung muss in Cockpit angelegt sein. Beispiel: ist Kind von, ist Ehepartner:in von,…
* Die Sondernennprovision ist von der jeweiligen internen Institutsregelung abhängig.
Hinweis: Die Befreiung der Kontoführungsgebühr gilt für alle neuen Bausparverträge seit 26. September 2022.
Zukunftsträume verschenken mit dem s Bausparen:
Jetzt mit personalisierbaren Geschenk-Urkunden
Ab sofort können Sie den s Bausparvertrag mit einer personalisierten Geschenk-Urkunde überreichen. Es gibt verschiedene Vorlagen für jede Zielgruppe. Jede Urkunde kann mit einem persönlichen Text gestaltet und ausgedruckt werden.
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Bausparen in BAN
Bausparen in George
s Bauspardarlehen
Hinweis: Kondition 1, 2 oder 3 wird auf Basis Pricing-Tool ermittelt und mit Zusagenerstellung festgelegt
* Ersatzsicherheiten: Abtretung Rückforderungsanspruch (bei MGG gegenüber Vermieter/Genossenschaft, bei Kleingärten gegenüber Zentralverband oder ÖBB-Landwirtschaft), Abtretung garantierter Rückkaufswert einer bestehenden Lebensversicherung.
** Vorfälligkeitsentschädigung: Es wird eine Kündigungsfrist vereinbart, die der Dauer der Fixzinsphase entspricht. Sollten Sie während der Fixzinsphase das Darlehen vorzeitig zurückzahlen oder Sondertilgungen leisten, ist der Kreditgeber berechtigt, eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung zu verrechnen. Diese Entschädigung beträgt 1% des die vereinbarte Jahrestilgung übersteigenden Betrages und wird erst dann verrechnet, sobald die vorzeitige gänzliche Darlehensrückzahlung oder teilweise Sondertilgungen (inklusive der vereinbarten Jahrestilgung gerechnet) pro Kalenderjahr die doppelte vereinbarte Jahresrückzahlung übersteigen. Bei vorzeitigen Rückzahlungen im letzten Jahr der Kündigungsfrist wird keine Vorfälligkeitsentschädigung verrechnet. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird jeweils mit Ende des Kalenderjahres dem Darlehenskonto angelastet bzw. bei gänzlicher Tilgung dem abzudeckenden Saldo zugeschlagen.
Stand: 17. Juni 2025
Anforderung von (Teil)-Auszahlungen an darlehen@sbausparkasse.at
Im Betreff „Auszahlung“ angeben, dies ermöglicht eine Priorisierung und raschere Bearbeitung der Auszahlungswünsche.
Voraussetzungen
- Nach grundbücherlicher Besicherung
- Vorlage von Baubewilligung oder genehmigtem Bauplan
Nach Sicherstellung
- Sofortige Auszahlung von 45.000 / 90.000 Euro (maximal die Hälfte der Darlehenssumme) auf Abruf der Darlehensnehmer:in bzw. der Sparkasse mittels BFS-Formular
- Weitere Auszahlungen nach Baufortschritt (Bestätigung durch Sparkasse) abzüglich bereits getätigter Auszahlungen
Voraussetzungen
- Nach grundbücherlicher Besicherung
- Vorlage von Baubewilligung oder genehmigtem Bauplan
Grundkauf mit treuhändiger Auszahlung durch die s Bausparkasse
- Auszahlung des Grundkaufes kann bis zu 100 % LTV treuhändig erfolgen
- Nächste Auszahlung bei grundbücherlicher Sicherstellung und bei erfolgten Baufortschritt (Bestätigung durch Sparkasse oder sBau-Baufortschrittsformular) abzüglich bereits getätigter Auszahlungen (Blankoanteil kann bei dieser Auszahlung berücksichtigt werden)
Grundkauf ohne treuhändige Auszahlung durch die s Bausparkasse
- 80 % des Grundwertes + sofortige Auszahlung von 45.000 / 90.000 Euro (maximal die Hälfte der Darlehenssumme) auf Abruf der Darlehensnehmer:in bzw. der Sparkasse mittels BFS-Formular
- Weitere Auszahlungen NACH Baufortschritt (Bestätigung durch Sparkasse oder sBau-Baufortschrittsformular) abzüglich bereits getätigter Auszahlungen
Verwenden Sie bei Neubau für die Auszahlungen das entsprechende Formular oder die Baufortschritts-App
Wer kann den Baufortschritt bestätigen?
Mitarbeiter:in mit Bewertungspouvoir oder Baufortschrittspouvoir (Sparkasse oder s Bausparkasse).
Voraussetzungen
- Kostenaufstellung der geplanten Arbeiten (muss bereits bei Einreichung vorliegen)
- Nach grundbücherlicher Besicherung
- Vorlage von Baubewilligung / Bauanzeige oder genehmigter Bauplan falls notwendig
- s Immobilienbewertung – zumindest mit „Wert nach Fertigstellung“
Wer kann die Auszahlung wie veranlassen?
Formlose Bestätigung durch einen Wohnbauberater:in oder FACE-Pouvoirträger:in per E-Mail:
- Bestätigung der widmungsgemäßen Verwendung und
- Bestätigung der Deckung des Auszahlungsbetrages im aktuellen Bestandswert
Treuhändige Auszahlung der Darlehensvaluta nach Vorliegen der notwendigen Unterlagen lt. Darlehenszusage. Die Standard-Treuhandschaft wird von RA und Notare ausnahmslos akzeptiert.
Bauträger geprüft – Bauträgerverzeichnis „White List“ im ON
Wenn nicht: Rücksprache mit Vertriebsmanager:in und wenn notwendig Übermittlung der Unterlagen zur Prüfung an kompetenzcenter@sbausparkasse.at
- aktueller Grundbuchsauszug
- Kaufvertrag(-sentwurf) oder falls nicht vorhanden, Kaufanbot mit allen Auszahlungsmodalitäten
- aktueller Projektstatus
Treuhänder prüfen
- Akzeptanz der Treuhandvereinbarung mit der s Bausparkasse prüfen
- Rücksprache mit Vertriebsmanager:in und gegebenenfalls Übermittlung der Unterlagen
- Abklärung der Treuhandschaft durch die s Bausparkasse
- Treuhandschaft kommt zustande: Auszahlung zur Gänze oder nach Bauträgervertragsgesetz (Ratenplan A/B) direkt auf Treuhandkonto
Gründe
Darlehenszusage inkl. Konditionenzusage bis zu 36 Monate nicht mehr möglich.
Nach Vorliegen der unterfertigten Schuld- und Pfandbestellungsurkunde und den restlichen Auszahlungsvoraussetzungen (grundbücherliche Sicherstellung)
Abwicklung Zug um Zug
- Überweisung der Darlehensvaluta auf das offene Kreditkonto (in Euro)
- Im Gegenzug wird die Löschungsquittung zu treuen Händen an uns übermittelt
Wie funktioniert der Ablauf bei "Pre-Finance" vor Grundbuch und für welche Verwendungszwecke kann ich das anwenden?
Zur Vermeidung von kurzfristigen Vorfinanzierungen kann unter folgenden Voraussetzungen vor grundbücherlicher Sicherstellung ausbezahlt werden:
- Bauplan Baugenehmigung
- Beglaubigte Schuldurkunde (einverleibungsfähig)
- ESIS und D-Tarif
- HHR + 10 %
- Keine Risikoklasse D & R
Was?
Maximal 45.000 Euro
Wofür?
- Neubau
- Um- und Zubau
- Renovierung
- Sanierung
Bedarf höher als 45.000 Euro?
Wenden Sie sich bitte an die Vertriebsmanager:innen / Risikomanager:innen der s Bausparkasse.
Zwischenfinanzierung für Verkaufsobjekt
- Bis 80 % VKW abzüglich Vorlast
- Über 80 % >> Anfragen an die s Bausparkasse
- Mit langfristiger Laufzeit
Langfristfinanzierung für Kaufobjekt
- Klassisches s Bauspardarlehen für das Kaufobjekt
- LTV / BELQ bis 100 % / bis 35 Jahre Laufzeit
- Finanzierung über getrennte Konten
- Sicherstellung über getrennte Pfandrechte
- Weitere Vertragsinhaber:innen >> höhere Darlehenssumme
Die dynamische Rate
Die dynamische Rate ist eine Besonderheit der s Bausparkasse und kann für Kund:innen die perfekte Lösung zur Realisierung ihres Wohnglücks sein.
Die dynamische Rate der s Bausparkasse fällt bei Rückzahlungsbeginn um etwa 25 % günstiger aus als die Standardrate.
Alle 12 Monate erhöht sich die dynamische Rate um 2 %.
Für Kund:innen,
- für die eine Schonung des Haushaltsbudgets bei Rückzahlungsbeginn wichtig ist UND
- bei denen mit einem steigenden Einkommen in den nächsten Jahren zu rechnen ist.
¹Vorfälligkeitsentschädigung: Es wird eine Kündigungsfrist vereinbart, die der Dauer der Fixzinsphase entspricht. Sollten Sie während der Fixzinsphase das Darlehen vorzeitig zurückzahlen oder Sondertilgungen leisten, ist der Kreditgeber berechtigt, eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung zu verrechnen. Diese Entschädigung beträgt 1 % des die vereinbarte Jahrestilgung übersteigenden Betrages und wird erst dann verrechnet, sobald die vorzeitige gänzliche Darlehensrückzahlung oder teilweise Sondertilgungen (inklusive der vereinbarten Jahrestilgung gerechnet) pro Kalenderjahr die doppelte vereinbarte Jahresrückzahlung übersteigen. Bei vorzeitigen Rückzahlungen im letzten Jahr der Kündigungsfrist wird keine Vorfälligkeitsentschädigung verrechnet. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird jeweils mit Ende des Kalenderjahres dem Darlehenskonto angelastet bzw. bei gänzlicher Tilgung dem abzudeckenden Saldo zugeschlagen.
Offen ansprechen, dass
- zum Schutz vor höherer Gesamtbelastung auf Standardrate umgestiegen werden kann und dass
- Sondertilgungen, zum Beispiel bei Ablauf eines Sparproduktes die Gesamtkosten reduzieren und wirkungsvoll gegen künftige Ratenerhöhungen sind.
Ausgehend von einem Bauspardarlehen in Höhe von 300.000 Euro und einer Gesamtlaufzeit von 35 Jahren ist die dynamische Rate rund 15 Jahre lang günstiger, soweit immer nur die vereinbarte Rate zur Einzahlung gelangt.
Diese Entwicklung kann durch Sondertilgungen, aber auch durch eine Umstellung auf die Standardrate positiv beeinflusst werden.
Nein, denn auch Gehälter unterliegen einer Dynamik. Fundierte Daten liefert der Tariflohnindex, der im mehrjährigen Vergleich 2,44 % pro Jahr zugelegt hat. Die Gehälter selbst sind parallel dazu um durchschnittlich 2,5 % pro Jahr gestiegen.
Auch wenn es durchaus Schwankungen auf der Einkommensseite gegeben hat, zeigt der mehrjährige Vergleich, dass die Dynamik bei den Gehältern konsequent steiler ausgefallen ist als bei der Ratenentwicklung.
- Fixe Zinsen für bis zu 20 Jahre
- Raten-Atempause². Wenn etwas passiert, können für einen individuell vereinbarten Zeitraum nur Zinsen gezahlt werden.
- 35 Jahre Laufzeit. Die monatliche Belastung verringert sich durch die lange Laufzeit.
- Flexible Rückzahlung. Wir passen die Rückzahlung an Sie an. Sie können mit der ersten Rate bis zu 6 Monate nach Start des Darlehens beginnen, um Doppelbelastungen zu vermeiden.
²Voraussetzungen für die Raten-Atempause: Gesamtlaufzeit inklusive „Raten-Atempause“ maximal 35 Jahre; Darlehen mit Grundbuch oder Ersatzsicherheiten, eine bisher geordnete Rückzahlung (keine Mahnung, keine Stundung, keine Laufzeitverlängerung) und eine maximale Belehnung von 80 % zum Zeitpunkt des Ereignisses. Die Dauer der Raten-Atempause wird individuell vereinbart. Die befristete Ratenreduzierung bewirkt eine entsprechende Verlängerung der Darlehenslaufzeit.
Ihr seid uns wichtig & eure Lieben auch! Wir möchten SIE als Mitarbeiter:in von Erste Bank und Sparkassen natürlich auch als unsere Kund:innen gewinnen, wenn Sie es nicht ohnehin schon lange sind. Daher bieten wir Ihnen attraktive Vorteile.
WE ARE FAMILY! #bepartofit
Mitarbeiterkonditionen s Bauspardarlehen
Bei der Finanzierung eures Wohnglücks unterstützen wir euch mit vergünstigten s BAU Family-Vorteilen*:
- Reduktion Zinssatz um 25 Basispunkte im 1. Jahr
- keine Eigenmittelbeschaffungskosten
- keine Kontoführungsgebühr
- gültig für alle Verwendungszwecke
Zielgruppe
- Mitarbeiter:innen von Erste Group
- Mitarbeiter:innen von Erste Bank Österreich
- Mitarbeiter:innen von Sparkassen
* Sonderkonditionen gelten, solange zumindest eine Darlehensnehmer:in in einem aufrechten Dienstverhältnis zu Erste Group, Erste Bank Österreich oder einer Sparkasse steht. Auch nach Pensionsantritt bleiben die Vorteile erhalten.
Ihre Ansprechpartner:innen in den Regionen
Die Betreuung unserer Vetriebspartner erfolgt regional und persönlich vor Ort. In unseren 4 Regionen - Ost, Mitte, Süd und West sind wir für Sie da und unterstützen Sie bei allen Anfragen rund um das Thema Bausparen und Bauspardarlehen.
Hier finden Sie unsere Ansprechpartner:innen in den Regionen.